So wird Schmuck aus dem Nachlass eingeordnet
Wir prüfen die tatsächlich vorliegenden Stücke und unterscheiden zum Beispiel zwischen weiterverwendbarem Goldschmuck, Alt- und Bruchgold, Zahngold sowie geeigneten Münzen und Barren. Für die Ankaufseinschätzung zählen je nach Stück unter anderem Echtheit, Feinheit, Gewicht, Zustand, Aufbau, Fremdteile und Marktgängigkeit. Wir erstellen dabei kein Nachlass-, Versicherungs- oder Verkehrswertgutachten; Ziel ist ein konkretes Ankaufangebot für die angebotenen Stücke.