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Erbschmuck und Schmuck aus Nachlass verkaufen

Sie möchten geerbten Schmuck oder Stücke aus einem Nachlass verkaufen? Sie müssen Ringe, Ketten, Anhänger, Münzen oder andere geeignete Gold- und Silberstücke vorher weder sortieren noch wiegen oder die Legierung bestimmen. Bringen Sie den Nachlass persönlich nach Sulzbach oder senden Sie ihn als Privatkunde ein. Nach der Prüfung erhalten Sie ein konkretes Ankaufangebot.

Sie müssen den Nachlass nicht vorsortieren

Bei geerbtem Schmuck sind Legierung, Gewicht, Echtheit und weitere Verwendbarkeit häufig unbekannt. Sie müssen vermeintlich wertlose Einzelteile, beschädigte Stücke oder Schmuck ohne erkennbare Punze deshalb nicht vorab aussortieren. Wir ordnen die angebotenen Stücke nach der Prüfung ein. Noch tragbarer und weiterverwendbarer Goldschmuck kann dabei anders bewertet werden als Alt- oder Bruchgold.

Goldschmuck verkaufen

Was Sie aus einem Nachlass zur Prüfung anbieten können

Je nach Bestand kommen unter anderem Goldschmuck, Alt- und Bruchgold, Zahngold, geeignete Gold- und Silbermünzen, Barren sowie hochwertiger Silberschmuck für einen Ankauf infrage. Bei nicht eindeutig edelmetallhaltigen Gegenständen entscheidet die Prüfung, ob ein Ankauf möglich ist. Versilberte Gebrauchsgegenstände gehören nicht zu unserem Schwerpunkt.

Gold- und Silberankauf ansehen

Punzen, Legierung und Gewicht müssen Sie nicht kennen

Stempel wie 333, 585 oder 750 bei Gold beziehungsweise 800, 835, 925 oder 999 bei Silber können Hinweise auf den Feingehalt geben, sind aber keine Voraussetzung für eine Prüfung. Punzen können fehlen, verschlissen oder missverständlich sein. Sie müssen geerbten Schmuck deshalb nicht selbst bestimmen oder wiegen.

Goldpunzen und Legierungen ansehen

Schmuck vor der Prüfung nicht zerlegen oder aufarbeiten

Sie müssen geerbten Schmuck vor der Prüfung nicht polieren, Steine entfernen, Verschlüsse zerlegen oder beschädigte Stücke reparieren. Zustand, Aufbau und mögliche weitere Verwendbarkeit können für die Einordnung wichtig sein. Steine und andere Fremdteile werden bei der Materialbewertung getrennt berücksichtigt und nicht als Edelmetallgewicht vergütet.

So wird Schmuck aus dem Nachlass eingeordnet

Wir prüfen die tatsächlich vorliegenden Stücke und unterscheiden zum Beispiel zwischen weiterverwendbarem Goldschmuck, Alt- und Bruchgold, Zahngold sowie geeigneten Münzen und Barren. Für die Ankaufseinschätzung zählen je nach Stück unter anderem Echtheit, Feinheit, Gewicht, Zustand, Aufbau, Fremdteile und Marktgängigkeit. Wir erstellen dabei kein Nachlass-, Versicherungs- oder Verkehrswertgutachten; Ziel ist ein konkretes Ankaufangebot für die angebotenen Stücke.

Aktuelle Gold-Ankaufskonditionen

Nachlass prüfen lassen: vor Ort oder per Versand

Sie können Erbschmuck und geeignete Edelmetallstücke aus einem Nachlass während unserer Öffnungszeiten persönlich in Sulzbach prüfen lassen oder als Privatkunde einsenden. Besuchsdetails stehen unter Kontakt & Öffnungszeiten; den vollständigen Versandablauf finden Sie auf der Einsendeseite.

Einsendung vorbereiten

Sie entscheiden erst nach der Prüfung

Das Ankaufangebot können Sie annehmen oder ablehnen. Wenn Sie es annehmen, erfolgt die Auszahlung nach dem vereinbarten Ablauf. Wenn Sie das Angebot nicht annehmen möchten, wird die Rücksendung mit Ihnen abgestimmt. Gerade bei geerbten oder persönlich bedeutsamen Stücken können Sie so erst nach der konkreten Prüfung entscheiden.

Ablauf der Einsendung ansehen

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